Betreiberinnen und Betreiber von Solarien müssen ab dem 1. Januar 2022 sicherstellen, dass Personen unter 18 Jahren keine Solarien benutzen können. Als Solarien im Sinne der V-NISSG gelten Anlagen, Geräte und Lampen, die mit ultravioletter (UV) Strahlung auf die Haut einwirken